Hallo und Herzlich Willkommen

Seit über 50 Jahren und in zweiter Generation ist die Fahrschule Klich in Gütersloh bekannt und tätig. Die Fahrschule Markus Klich hat eine Filiale in Isselhorst, in der jeweils an zwei Abenden in der Woche der theoretische Unterricht abgehalten wird. Alle Räumlichkeiten sind mit modernster Technik ausgestattet. Regelmäßig finden auch „Sofortmaßnahmen-am-Unfallort“-Kurse und Sehtests in unseren Räumen statt. Neben der klassischen Führerscheinausbildung führen wir verschiedene Sonderlehrgänge wie zum Beispiel Punkteabbauseminare oder Seminare für auffällig gewordene Fahranfänger durch. Zu Terminen sowie weiterführenden Informationen zu Sonder- und Weiterbildungslehrgängen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Aktuelle Theorie-Termine

Unterrichtszeiten: montags & donnerstags 19.00 bis 20.30 Uhr

Die praktische Ausbildung findet jeweils nach vorheriger Terminabsprache statt.

Aktuelle Theorie-Termine

Unterrichtszeiten: montags & donnerstags 19.00 bis 20.30 Uhr

Die praktische Ausbildung findet jeweils nach vorheriger Terminabsprache statt.

Fahrerlaubnisklassen

Pkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

Kraftrad, Trike und Quad

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³oder einer anderen Antriebsform.
    • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
    • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

BUS

Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, bedarf es – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – mindestens die Klasse D1.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

ZUGFAHRZEUGE

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
Zugmaschinen bis 60 km/h4 bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Sonderlehrgänge

Zielgruppe
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die wegen Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (ohne Alkoholdelikte) innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

Gruppengröße
mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer

Seminarumfang
4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Sitzung Beobachtungsfahrten (Fahrproben) in Gruppen, bei denen jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten fährt

Zeitrahmen
mindestens 2, höchstens 4 Wochen

Seminarleiter
Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis, die in speziellen Einweisungsseminaren auf die Durchführung vorbereitet wurden und sich regelmäßig fortbilden

Seminarziele

  • Förderung einer risikobewussteren Einstellung und einer sicheren, rücksichtsvollen Fahrweise, insbesondere durch Entwicklung eines positiven Leitbildes („verantwortungsbewusster Fahrer/Fahrerin“)
  • Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen
  • Verbesserung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung
  • Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien
  • Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken
  • Verbesserung der Regelakzeptanz
  • Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen

Methoden

  • moderierte Gruppengespräche
  • Verhaltensbeobachtung bei den Gruppenfahrten
  • Kleingruppenarbeit
  • Arbeits- und Beobachtungsaufträge
Kraftstoffsparendes Fahren = „Eco-Driving“? Was soll denn das sein? Aufgepasst: Denn hier sparen Sie!

  • Ärgern Sie sich über die ständig steigenden Sprit-Preise?
  • Sind Sie auf das Autofahren angewiesen?
  • Wollen Sie, dass Ihre Freude am Fahren erhalten bleibt?

Und hier haben Sie die Möglichkeit dazu, denn:
Die Automobilindustrie hat unsere Autos permanent weiter entwickelt. Häufig ist uns jedoch nicht bewußt, daß wir durch einen anderen Fahrstil unseren eigenen Geldbeutel deutlich entlasten können. Wie das geht erfahren Sie in Ihrer Fahrschule Markus Klich! Die Lösung heißt kraftstoffsparendes Fahren, „Sprit-Spar-Fahrstunde“ oder neudeutsch „Eco-Driving“. Nachdem sich der Fahrlehrer mit ihrem Fahrzeug vertraut gemacht hat (Betriebsanleitung etc. – er muß den optimalen Drehzahlbereich Ihres PKW`s herausfinden) erfahren Sie in einer theoretischen Einweisung, worauf es bei dem kraftstoffsparenden Fahren ankommt – und zwar abgestimmt auf Ihren PKW. Der zweite Teil besteht dann in einem Praxistest – Sie er“fahren“ den neuen Fahrstil, wenden Ihr neu gewonnenes Wissen direkt an.

Sollten Sie durch Ihren kraftstoffsparenden Fahrstil nur einen halben Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer einsparen (je nach PKW-Art und Alter sowie Fahrstil und Fahrleistung kann das auch ein Vielfaches mehr sein…), dann rechnet sich Ihre Investition schon nach 3 Monaten! Danach sparen Sie bares Geld!

Und nicht nur das: Durch kraftstoffsparendes Fahren werden Verschleißteile, wie z. B. Bremsen, Bereifung, Kupplung geschont und nutzen daher weniger ab. Auch hierdurch sparen Sie! Zudem schonen Sie dadurch unsere Umwelt – weniger Energieverbrauch und weniger Abgas- und Geräuschentwicklung sind die Folge Ihres verantwortungsbewußten Handelns. Weitere positive Begleiterscheinungen für Sie sind ein entspannteres Fahren und weniger gefährliche Fahrsituationen.
Diese Investition zahlt sich immer für Sie aus! Werden Sie aktiv!

Bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe entfällt das für viele Fahrerinnen und Fahrer lästige Kuppeln und Schalten. Besonders vorteilhaft ist dies im Stadtverkehr mit seinen häufig verkehrsbedingten Stopps und dem dann wieder folgendem Anfahren. Nachteilig ist, dass Ausbildung und Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe die Fahrerlaubnis auf eben diese beschränken. Bei der Antragstellung im Bürgeramt muss dies bereits angegeben werden, da die Einschränkung in den Führerschein eingetragen wird. Eine nachträgliche Änderung ist mit zusätzlichen Gebühren und der Abgaben eines neuen Passbilds verbunden. Das gilt nicht für Bewerber, die ihre Prüfung mit einem Schaltwagen ablegen. Sie dürfen Automatikfahrzeuge uneingeschränkt fahren.

Tipp: Auch wenn die Ausbildung auf einem Schaltwagen erfolgt: Nehmen Sie ruhig auch Probestunden auf einem Automatikfahrzeug, um dessen Vorzüge kennen und schätzen zu lernen.

Fahrerlaubnis-
klassen

Pkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

Kraftrad, Trike und Quad

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³oder einer anderen Antriebsform.
    • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
    • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

BUS

Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, bedarf es – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – mindestens die Klasse D1.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

ZUGFAHRZEUGE

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
Zugmaschinen bis 60 km/h4 bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Sonderlehrgänge

Zielgruppe
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die wegen Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (ohne Alkoholdelikte) innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

Gruppengröße
mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer

Seminarumfang
4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Sitzung Beobachtungsfahrten (Fahrproben) in Gruppen, bei denen jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten fährt

Zeitrahmen
mindestens 2, höchstens 4 Wochen

Seminarleiter
Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis, die in speziellen Einweisungsseminaren auf die Durchführung vorbereitet wurden und sich regelmäßig fortbilden

Seminarziele

  • Förderung einer risikobewussteren Einstellung und einer sicheren, rücksichtsvollen Fahrweise, insbesondere durch Entwicklung eines positiven Leitbildes („verantwortungsbewusster Fahrer/Fahrerin“)
  • Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen
  • Verbesserung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung
  • Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien
  • Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken
  • Verbesserung der Regelakzeptanz
  • Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen

Methoden

  • moderierte Gruppengespräche
  • Verhaltensbeobachtung bei den Gruppenfahrten
  • Kleingruppenarbeit
  • Arbeits- und Beobachtungsaufträge
Kraftstoffsparendes Fahren = „Eco-Driving“? Was soll denn das sein? Aufgepasst: Denn hier sparen Sie!

  • Ärgern Sie sich über die ständig steigenden Sprit-Preise?
  • Sind Sie auf das Autofahren angewiesen?
  • Wollen Sie, dass Ihre Freude am Fahren erhalten bleibt?

Und hier haben Sie die Möglichkeit dazu, denn:
Die Automobilindustrie hat unsere Autos permanent weiter entwickelt. Häufig ist uns jedoch nicht bewußt, daß wir durch einen anderen Fahrstil unseren eigenen Geldbeutel deutlich entlasten können. Wie das geht erfahren Sie in Ihrer Fahrschule Markus Klich! Die Lösung heißt kraftstoffsparendes Fahren, „Sprit-Spar-Fahrstunde“ oder neudeutsch „Eco-Driving“. Nachdem sich der Fahrlehrer mit ihrem Fahrzeug vertraut gemacht hat (Betriebsanleitung etc. – er muß den optimalen Drehzahlbereich Ihres PKW`s herausfinden) erfahren Sie in einer theoretischen Einweisung, worauf es bei dem kraftstoffsparenden Fahren ankommt – und zwar abgestimmt auf Ihren PKW. Der zweite Teil besteht dann in einem Praxistest – Sie er“fahren“ den neuen Fahrstil, wenden Ihr neu gewonnenes Wissen direkt an.

Sollten Sie durch Ihren kraftstoffsparenden Fahrstil nur einen halben Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer einsparen (je nach PKW-Art und Alter sowie Fahrstil und Fahrleistung kann das auch ein Vielfaches mehr sein…), dann rechnet sich Ihre Investition schon nach 3 Monaten! Danach sparen Sie bares Geld!

Und nicht nur das: Durch kraftstoffsparendes Fahren werden Verschleißteile, wie z. B. Bremsen, Bereifung, Kupplung geschont und nutzen daher weniger ab. Auch hierdurch sparen Sie! Zudem schonen Sie dadurch unsere Umwelt – weniger Energieverbrauch und weniger Abgas- und Geräuschentwicklung sind die Folge Ihres verantwortungsbewußten Handelns. Weitere positive Begleiterscheinungen für Sie sind ein entspannteres Fahren und weniger gefährliche Fahrsituationen.
Diese Investition zahlt sich immer für Sie aus! Werden Sie aktiv!

Bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe entfällt das für viele Fahrerinnen und Fahrer lästige Kuppeln und Schalten. Besonders vorteilhaft ist dies im Stadtverkehr mit seinen häufig verkehrsbedingten Stopps und dem dann wieder folgendem Anfahren. Nachteilig ist, dass Ausbildung und Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe die Fahrerlaubnis auf eben diese beschränken. Bei der Antragstellung im Bürgeramt muss dies bereits angegeben werden, da die Einschränkung in den Führerschein eingetragen wird. Eine nachträgliche Änderung ist mit zusätzlichen Gebühren und der Abgaben eines neuen Passbilds verbunden. Das gilt nicht für Bewerber, die ihre Prüfung mit einem Schaltwagen ablegen. Sie dürfen Automatikfahrzeuge uneingeschränkt fahren.

Tipp: Auch wenn die Ausbildung auf einem Schaltwagen erfolgt: Nehmen Sie ruhig auch Probestunden auf einem Automatikfahrzeug, um dessen Vorzüge kennen und schätzen zu lernen.

Wissenswertes

Zuständige Behörden

Sie möchten Ihren Führerscheinantrag persönlich abgeben oder haben Fragen zum Bearbeitungsstand des Antrags? Je nachdem wo Sie wohnhaft gemeldet sind, sollten Sie sich an den Kreis Gütersloh bzw. die kreisfreie Stadt Bielefeld wenden.

Stadt Bielefeld
Stadt Bielefeld
Ravensberger Park 5 | 33607 Bielefeld
Tel.: 0521/516247

Öffnungszeiten und weitere Infos:

www.bielefeld.de

Kreis Gütersloh
Kreishaus Gütersloh
Herzebrocker Str. 140 | 33334 Gütersloh
Tel.: 05241/851244

Öffnungszeiten und weitere Infos:

www.kreis-guetersloh.de

Checkliste

Damit der Weg zum Führerschein noch schneller ist. Sehen Sie sich die Checkiste an:

Checkliste

Wissenswertes

Zuständige Behörden

Sie möchten Ihren Führerscheinantrag persönlich abgeben oder haben Fragen zum Bearbeitungsstand des Antrags? Je nachdem wo Sie wohnhaft gemeldet sind, sollten Sie sich an den Kreis Gütersloh bzw. die kreisfreie Stadt Bielefeld wenden.

Stadt Bielefeld
Stadt Bielefeld
Ravensberger Park 5 | 33607 Bielefeld
Tel.: 0521/516247

Öffnungszeiten und weitere Infos:

www.bielefeld.de

Kreis Gütersloh
Kreishaus Gütersloh
Herzebrocker Str. 140 | 33334 Gütersloh
Tel.: 05241/851244

Öffnungszeiten und weitere Infos:

www.kreis-guetersloh.de

Checkliste

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